Krankenversicherung Beitrag |
Der Krankenversicherung Beitrag bei der gestzlichen Krankenkasse wird anhand der Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers berechnet. Der aktuelle Beitragssatz beträgt der 14,9%. Davon werden 7% von dem Arbeitgeber bezahlt und 7,9% von dem Arbeitnehmer. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze die bei 3750 Euro monatlich liegt. Bei der Berechnung des Krankenversicherung Beitrags werden nur 3750.- EUR herangezogen, auch wenn der Versicherte mehr verdient. Im Jahr 2010 wird der Beitragssatz auf 15,5% angehoben. Der Anteil des Arbeitgebers wird nicht erhöht, somit steigt der Krankenversicherung Beitrag für den Arbeitnehmer auf 8,5%. Zusätzlich zu dem festgelegten Krankenversicherung Beitrag können Zusatzkosten anfallen. Bei vielen Krankenkassen werden Zusatzbeiträge erhoben. Diese wurden eingeführt um den Wettbewerb der Krankenkassen zu erhöhen. Eine Kasse die gut Wirtschaftet muss keine Zusatzbeiträge verlangen. Auch aus diesem Grund lohnt sich ein Krankenkassen Vergleich. Der Krankenversicherung Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung ist individuell. Jeder Versicherte zahlt den Beitrag den er bei Abschluss des Vertrags ausgehandelt hat. Je jünger der zu Versichernde ist, desto niedriger ist der Krankenversicherungs Beitrag. Natrülich werden die Beiträge während des Vertrags auch erhöht. Hier hat der Versicherte keine Möglichkeiten zu verhandeln. Die Erhöhungen führen zu einer starken Kostenbelastung im Alter. |